Transparenz vor dem ersten Termin
Osteopathie Kosten München – Preise & Kostenübernahme durch die Krankenkasse
Auf dieser Seite:

Klarheit, bevor Sie sich entscheiden
Wie viel eine Behandlung kostet und was Ihre Krankenkasse übernimmt, sollten Sie schon vor dem ersten Termin wissen. Wir informieren Sie klar und offen über alle Konditionen.
Leistung
Preis / Kosten
Details
Osteopathie-Behandlung (Erwachsene)
116 €
Dauer: 50 Minuten · kein Rezept erforderlich
Osteopathie-Behandlung (Kinder)
116 €
Dauer: 50 Minuten · kein Rezept erforderlich
Erstbehandlung inkl. Anamnese
116 €
Ausführliche Befundaufnahme inklusive
Leistung
Preis / Kosten
116 €
Details
Dauer: 50 Minuten · kein Rezept erforderlich
Preis / Kosten
116 €
Details
Dauer: 50 Minuten · kein Rezept erforderlich
Preis / Kosten
116 €
Details
Ausführliche Befundaufnahme inklusive
Was kostet eine Osteopathie-Behandlung?
Eine Osteopathie-Behandlung in unserer Praxis kostet 116 Euro und dauert 50 Minuten – unabhängig davon, ob es sich um ein Kind oder einen Erwachsenen handelt. Dieser Preis gilt für alle Patientengruppen gleichermaßen. Damit liegt unsere Praxis im Rahmen der üblichen Osteopathie-Preise in München, bietet jedoch mit 50 Minuten deutlich mehr Behandlungszeit als viele andere Praxen.
Im Vergleich: Viele Osteopathen in München berechnen zwischen 90 und 130 Euro pro Sitzung, häufig bei kürzerer Behandlungsdauer. Unsere Behandlungszeit von 50 Minuten stellt sicher, dass wir uns ausreichend Zeit für eine ganzheitliche Befundaufnahme und Behandlung nehmen können.
Übernimmt die Krankenkasse die Kosten für Osteopathie?
Die Frage, ob und wie viel die Krankenkasse für Osteopathie zahlt, hängt von Ihrer Versicherung ab. Grundsätzlich gilt: Gesetzliche Krankenkassen sind nicht verpflichtet, die Kosten für Osteopathie zu übernehmen, viele tun es jedoch freiwillig – als sogenannte Satzungsleistung. Privatpatienten und Beihilfeberechtigte erhalten die Kosten in der Regel vollständig oder anteilig erstattet.
Wir sind bei den gesetzlichen Krankenkassen gelistet und erfüllen alle Voraussetzungen für eine Kostenübernahme (mind. 1.350 Stunden anerkannte Fachausbildung in Osteopathie). Sie erhalten von uns eine korrekt ausgestellte Rechnung, die Sie unkompliziert bei Ihrer Kasse einreichen können.
Privatpatienten & Beihilfepatienten
Als Privatpatient oder Beihilfeberechtigter erhalten Sie von uns eine Rechnung nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH). Ihre private Krankenversicherung oder Beihilfestelle erstattet die Kosten in der Regel anteilig oder vollständig – je nach Tarif. Bitte prüfen Sie vorab Ihren Versicherungsvertrag oder fragen Sie direkt bei Ihrer Versicherung nach. Hier benötigen Sie kein Rezept.
Zusatzversicherung für Heilpraktiker
Wenn Sie eine private Zusatzversicherung für Heilpraktiker abgeschlossen haben, übernimmt diese in der Regel die Kosten für Osteopathie-Behandlungen – ganz oder anteilig. Wir stellen Ihnen die entsprechende Rechnung aus, die Sie bei Ihrer Zusatzversicherung einreichen.
Gesetzlich Versicherte – Osteopathie und Krankenkasse
Viele gesetzliche Krankenkassen bezuschussen Osteopathie-Behandlungen im Rahmen ihrer freiwilligen Zusatzleistungen. Typischerweise werden einige Sitzungen pro Jahr mit einem Zuschuss gefördert. Die konkreten Beträge und Bedingungen unterscheiden sich jedoch von Kasse zu Kasse und ändern sich regelmäßig.
Grundsätzlich lassen sich drei Gruppen gesetzlicher Kassen unterscheiden:
- Kassen mit Zuschussprogramm: Viele große gesetzliche Kassen (z. B. aus den Bereichen AOK, BKK, IKK, EKK) bieten freiwillige Zuschussprogramme für Osteopathie an. Wie viel erstattet wird und unter welchen Voraussetzungen, hängt von Ihrer konkreten Kasse und Ihrem Tarif ab.
- Kassen mit Einschränkungen: Einige Kassen erstatten Osteopathie nur unter bestimmten Bedingungen – etwa mit ärztlicher Empfehlung, bei bestimmten Diagnosen oder im Rahmen spezieller Bonusprogramme.
- Kassen ohne Förderung: Manche Kassen übernehmen derzeit keine Kosten für Osteopathie. Auch das kann sich ändern – es lohnt sich, direkt bei Ihrer Kasse nachzufragen.
Da Krankenkassen ihre Konditionen regelmäßig ändern, empfehlen wir Ihnen, sich direkt bei Ihrer Kasse zu informieren, ob und in welcher Höhe Osteopathie-Behandlungen erstattet werden. Wir stellen Ihnen die Rechnung in dem Format aus, das Ihre Kasse benötigt.
Unsere Therapeutinnen und Therapeuten verfügen über eine anerkannte Fachausbildung von mindestens 1.350 Stunden – eine häufige Voraussetzung der Kassen für die Kostenübernahme.
Physiotherapie Kosten – was zahle ich?
Für Physiotherapie-Behandlungen in unserer Praxis nehmen wir uns ebenfalls ausreichend Zeit. Wir behandeln alle Rezeptarten – gesetzliche Heilmittelverordnungen, Privatrezepte, Beihilferezepte sowie die neuen Blankoverordnungen. Da sich die Eigenanteile und Erstattungsbeiträge je nach Rezept und Kassenzugehörigkeit unterscheiden, besprechen wir die genauen Konditionen gerne persönlich mit Ihnen.
Bitte kontaktieren Sie uns vor der Online-Terminvereinbarung, damit wir Ihre individuelle Situation klären können.
Leistung
Preis / Kosten
Details
Kassenrezept (Heilmittelverordnung / gesetzl. KK)
Auf Anfrage
Eigenanteil für erweiterte Behandlungszeit
Privatrezept (PKV)
Auf Anfrage
Abrechnung je nach Tarif · oft vollständige Erstattung
Beihilfepatienten
Vollerstattung
Physiotherapie wird in der Regel vollständig erstattet
Blankoverordnung
Auf Anfrage
Budget für 12 Wochen · Therapeut entscheidet über Therapieform
Leistung
Preis / Kosten
Auf Anfrage
Details
Eigenanteil für erweiterte Behandlungszeit
Preis / Kosten
Auf Anfrage
Details
Abrechnung je nach Tarif · oft vollständige Erstattung
Preis / Kosten
Vollerstattung
Details
Physiotherapie wird in der Regel vollständig erstattet
Preis / Kosten
Auf Anfrage
Details
Budget für 12 Wochen · Therapeut entscheidet über Therapieform
Was ist eine Blankoverordnung?
Die Blankoverordnung ist eine seit 2023 bundesweit eingeführte Neuerung in der Physiotherapie. Anstatt dass der Arzt genaue Therapiemaßnahmen vorschreibt, erhält der Physiotherapeut ein Budget und kann innerhalb eines Zeitraums von 12 Wochen eigenständig entscheiden, welche Therapieform, -dauer und -häufigkeit für Sie am sinnvollsten ist. Das ermöglicht eine deutlich individuellere Behandlung.
Warum unsere Praxis – Was macht den Unterschied?
✔️ Qualifizierte Osteopathen mit mindestens 1.350 Stunden anerkannter Fachausbildung – Voraussetzung für die Kostenerübernahme durch gesetzliche Krankenkassen
✔️ Wir sind bei den gesetzlichen Krankenkassen gelistet und können Rechnungen in dem von der Kasse benötigten Format ausstellen
50 Minuten Behandlungszeit – mehr Zeit für eine ganzheitliche Befundaufnahme und individuelle Therapie
✔️ Kein Rezept erforderlich – Sie können uns direkt als Erstkontakt aufsuchen
✔️Wir behandeln alle Patientengruppen: Kassenpatienten, Privatpatienten, Beihilfepatienten, Selbstzahler und Patienten mit Zusatzversicherung
BG-Rezepte (Berufsgenossenschaft) werden ebenfalls behandelt
Häufig gestellte Fragen
Diese Fragen werden uns besonders häufig gestellt.
Eine Behandlung kostet 116 Euro und dauert 50 Minuten – für Erwachsene und Kinder gleichermaßen. Es gibt keine versteckten Zusatzkosten: Der Preis gilt für alle Patientengruppen.
Viele gesetzliche Krankenkassen bezuschussen Osteopathie-Behandlungen freiwillig. Da sich die Konditionen je nach Kasse und Tarif regelmäßig ändern, empfehlen wir Ihnen, direkt bei Ihrer Kasse nachzufragen. Wir stellen Ihnen die Rechnung in dem Format aus, das Ihre Kasse benötigt.
Ob und in welcher Höhe Ihre gesetzliche Krankenkasse Osteopathie erstattet, hängt von Ihrer konkreten Kasse und Ihrem Tarif ab. Viele Kassen bieten freiwillige Zuschussprogramme an, andere erstatten nur unter bestimmten Bedingungen. Bitte fragen Sie direkt bei Ihrer Kasse nach – die Konditionen ändern sich regelmäßig.
Nein. Sie können uns ohne Rezept und ohne Überweisung direkt aufsuchen. Wenn Ihre Krankenkasse die Kosten bezuschussen soll, kann ein ärztliches Rezept für Osteopathie hilfreich sein – ist aber keine Pflicht. Wir informieren Sie gerne.
Ja – je nach Vertragsleistung. Als Privatpatient erhalten Sie von uns eine Rechnung nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH). Ihre private Krankenversicherung erstattet die Kosten je nach Tarif vollständig oder anteilig. Bitte prüfen Sie Ihren Versicherungsvertrag oder fragen Sie Ihre PKV direkt.
Viele Krankenkassen übernehmen Osteopathie-Kosten auch für Kinder und Babys. Bitte fragen Sie direkt bei Ihrer Kasse nach den aktuellen Konditionen. Eine Behandlung bei uns für Kinder kostet ebenfalls 116 Euro und dauert 50 Minuten.
Gesetzliche Krankenkassen übernehmen Osteopathie freiwillig als Satzungsleistung – es besteht kein Rechtsanspruch. Private Krankenversicherungen hingegen erstatten Osteopathie in der Regel auf Basis des vereinbarten Tarifs. Beihilfeberechtigte erhalten die Kosten über die Beihilfestelle ihres Arbeitgebers oder Dienstherrn erstattet.
Sie bezahlen die Behandlung zunächst selbst (116 Euro) und erhalten von uns eine Rechnung. Diese reichen Sie bei Ihrer Krankenkasse ein. Ihre Kasse erstattet Ihnen dann den vereinbarten Zuschuss direkt auf Ihr Konto. Wir stellen die Rechnung in dem Format aus, das Ihre Krankenkasse benötigt.
Eine Blankoverordnung ist eine neue Art der ärztlichen Verordnung in der Physiotherapie. Der Arzt gibt lediglich die Diagnose vor. Unser Physiotherapeut entscheidet dann eigenständig, welche Therapiemaßnahmen in einem Zeitraum von 12 Wochen am sinnvollsten sind. Das ermöglicht eine besonders individuelle Behandlung ganz nach Ihrem Bedarf.
Für Osteopathie können Sie jederzeit online einen Termin buchen oder uns unter 089 – 53 90 63 58 anrufen. Für Physiotherapie bitten wir Sie, uns vor der Terminbuchung zu kontaktieren, damit wir Ihre Rezeptsituation und die Konditionen gemeinsam besprechen können.