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Transparenz vor dem ersten Termin

Osteopathie Kosten München – Preise & Kostenübernahme durch die Krankenkasse

Klarheit, bevor Sie sich entscheiden

Wie viel eine Behandlung kostet und was Ihre Krankenkasse übernimmt, sollten Sie schon vor dem ersten Termin wissen. Wir informieren Sie klar und offen über alle Konditionen.

Leistung

Preis / Kosten

Details

Osteopathie-Behandlung (Erwachsene)

116 €

Dauer: 50 Minuten · kein Rezept erforderlich

Osteopathie-Behandlung (Kinder)

116 €

Dauer: 50 Minuten · kein Rezept erforderlich

Erstbehandlung inkl. Anamnese

116 €

Ausführliche Befundaufnahme inklusive

Leistung

Preis / Kosten

116 €

Details

Dauer: 50 Minuten · kein Rezept erforderlich

Was kostet eine Osteopathie-Behandlung?

Eine Osteopathie-Behandlung in unserer Praxis kostet 116 Euro und dauert 50 Minuten – unabhängig davon, ob es sich um ein Kind oder einen Erwachsenen handelt. Dieser Preis gilt für alle Patientengruppen gleichermaßen. Damit liegt unsere Praxis im Rahmen der üblichen Osteopathie-Preise in München, bietet jedoch mit 50 Minuten deutlich mehr Behandlungszeit als viele andere Praxen.

Im Vergleich: Viele Osteopathen in München berechnen zwischen 90 und 130 Euro pro Sitzung, häufig bei kürzerer Behandlungsdauer. Unsere Behandlungszeit von 50 Minuten stellt sicher, dass wir uns ausreichend Zeit für eine ganzheitliche Befundaufnahme und Behandlung nehmen können.

Übernimmt die Krankenkasse die Kosten für Osteopathie?

Die Frage, ob und wie viel die Krankenkasse für Osteopathie zahlt, hängt von Ihrer Versicherung ab. Grundsätzlich gilt: Gesetzliche Krankenkassen sind nicht verpflichtet, die Kosten für Osteopathie zu übernehmen, viele tun es jedoch freiwillig – als sogenannte Satzungsleistung. Privatpatienten und Beihilfeberechtigte erhalten die Kosten in der Regel vollständig oder anteilig erstattet.

Wir sind bei den gesetzlichen Krankenkassen gelistet und erfüllen alle Voraussetzungen für eine Kostenübernahme (mind. 1.350 Stunden anerkannte Fachausbildung in Osteopathie). Sie erhalten von uns eine korrekt ausgestellte Rechnung, die Sie unkompliziert bei Ihrer Kasse einreichen können.

Privatpatienten & Beihilfepatienten

Als Privatpatient oder Beihilfeberechtigter erhalten Sie von uns eine Rechnung nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH). Ihre private Krankenversicherung oder Beihilfestelle erstattet die Kosten in der Regel anteilig oder vollständig – je nach Tarif. Bitte prüfen Sie vorab Ihren Versicherungsvertrag oder fragen Sie direkt bei Ihrer Versicherung nach. Hier benötigen Sie kein Rezept.

Zusatzversicherung für Heilpraktiker

Wenn Sie eine private Zusatzversicherung für Heilpraktiker abgeschlossen haben, übernimmt diese in der Regel die Kosten für Osteopathie-Behandlungen – ganz oder anteilig. Wir stellen Ihnen die entsprechende Rechnung aus, die Sie bei Ihrer Zusatzversicherung einreichen.

Gesetzlich Versicherte – Osteopathie und Krankenkasse

Viele gesetzliche Krankenkassen bezuschussen Osteopathie-Behandlungen im Rahmen ihrer freiwilligen Zusatzleistungen. Typischerweise werden einige Sitzungen pro Jahr mit einem Zuschuss gefördert. Die konkreten Beträge und Bedingungen unterscheiden sich jedoch von Kasse zu Kasse und ändern sich regelmäßig.

Grundsätzlich lassen sich drei Gruppen gesetzlicher Kassen unterscheiden:

 

  • Kassen mit Zuschussprogramm: Viele große gesetzliche Kassen (z. B. aus den Bereichen AOK, BKK, IKK, EKK) bieten freiwillige Zuschussprogramme für Osteopathie an. Wie viel erstattet wird und unter welchen Voraussetzungen, hängt von Ihrer konkreten Kasse und Ihrem Tarif ab.
  • Kassen mit Einschränkungen: Einige Kassen erstatten Osteopathie nur unter bestimmten Bedingungen – etwa mit ärztlicher Empfehlung, bei bestimmten Diagnosen oder im Rahmen spezieller Bonusprogramme.
  • Kassen ohne Förderung: Manche Kassen übernehmen derzeit keine Kosten für Osteopathie. Auch das kann sich ändern – es lohnt sich, direkt bei Ihrer Kasse nachzufragen.

Da Krankenkassen ihre Konditionen regelmäßig ändern, empfehlen wir Ihnen, sich direkt bei Ihrer Kasse zu informieren, ob und in welcher Höhe Osteopathie-Behandlungen erstattet werden. Wir stellen Ihnen die Rechnung in dem Format aus, das Ihre Kasse benötigt.

Unsere Therapeutinnen und Therapeuten verfügen über eine anerkannte Fachausbildung von mindestens 1.350 Stunden – eine häufige Voraussetzung der Kassen für die Kostenübernahme.

Physiotherapie Kosten – was zahle ich?

Für Physiotherapie-Behandlungen in unserer Praxis nehmen wir uns ebenfalls ausreichend Zeit. Wir behandeln alle Rezeptarten – gesetzliche Heilmittelverordnungen, Privatrezepte, Beihilferezepte sowie die neuen Blankoverordnungen. Da sich die Eigenanteile und Erstattungsbeiträge je nach Rezept und Kassenzugehörigkeit unterscheiden, besprechen wir die genauen Konditionen gerne persönlich mit Ihnen.

Bitte kontaktieren Sie uns vor der Online-Terminvereinbarung, damit wir Ihre individuelle Situation klären können.

Leistung

Preis / Kosten

Details

Kassenrezept (Heilmittelverordnung / gesetzl. KK)

Auf Anfrage

Eigenanteil für erweiterte Behandlungszeit

Privatrezept (PKV)

Auf Anfrage

Abrechnung je nach Tarif · oft vollständige Erstattung

Beihilfepatienten

Vollerstattung

Physiotherapie wird in der Regel vollständig erstattet

Blankoverordnung

Auf Anfrage

Budget für 12 Wochen · Therapeut entscheidet über Therapieform

Leistung

Preis / Kosten

Auf Anfrage

Details

Eigenanteil für erweiterte Behandlungszeit

Was ist eine Blankoverordnung?

Die Blankoverordnung ist eine seit 2023 bundesweit eingeführte Neuerung in der Physiotherapie. Anstatt dass der Arzt genaue Therapiemaßnahmen vorschreibt, erhält der Physiotherapeut ein Budget und kann innerhalb eines Zeitraums von 12 Wochen eigenständig entscheiden, welche Therapieform, -dauer und -häufigkeit für Sie am sinnvollsten ist. Das ermöglicht eine deutlich individuellere Behandlung.

Warum unsere Praxis – Was macht den Unterschied?

✔️ Qualifizierte Osteopathen mit mindestens 1.350 Stunden anerkannter Fachausbildung – Voraussetzung für die Kostenerübernahme durch gesetzliche Krankenkassen

✔️ Wir sind bei den gesetzlichen Krankenkassen gelistet und können Rechnungen in dem von der Kasse benötigten Format ausstellen
50 Minuten Behandlungszeit – mehr Zeit für eine ganzheitliche Befundaufnahme und individuelle Therapie

✔️ Kein Rezept erforderlich – Sie können uns direkt als Erstkontakt aufsuchen

✔️Wir behandeln alle Patientengruppen: Kassenpatienten, Privatpatienten, Beihilfepatienten, Selbstzahler und Patienten mit Zusatzversicherung
BG-Rezepte (Berufsgenossenschaft) werden ebenfalls behandelt

Häufig gestellte Fragen

Diese Fragen werden uns besonders häufig gestellt.

Eine Behandlung kostet 116 Euro und dauert 50 Minuten – für Erwachsene und Kinder gleichermaßen. Es gibt keine versteckten Zusatzkosten: Der Preis gilt für alle Patientengruppen.